Parkplatz der Kirche Oberrohrdorf
Gerichtliches Parkverbot auf dem Parkplatz der Kirche Oberrohrdorf
Die Kirchgemeinde hat für den Parkplatz bei der Kirche Oberrohrdorf ein gerichtliches Parkverbot erwirkt.
Der Parkplatz umfasst 24 Parkfelder und befindet sich auf privatem Grundeigentum der Kirchgemeinde. Während vieler Jahre wurde der Parkplatz im Rahmen der Blauen Zone genutzt. Diese Regelung beruhte auf dem Gedanken, die vorhandenen Parkplätze grosszügig zur Verfügung zu stellen.
Leider musste die Kirchenpflege in den vergangenen Jahren feststellen, dass einzelne Personen den Parkplatz regelmässig und dauerhaft als privaten Parkplatz nutzten, ohne einen Zusammenhang mit einem Kirchenbesuch oder einer kirchlichen Veranstaltung. Verschiedene Hinweise und Interventionen führten leider nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation.
Aus diesem Grund hat die Kirchenpflege ein gerichtliches Parkverbot beantragt. Dieses dient dazu, die bestimmungsgemässe Nutzung des privaten Grundstücks sicherzustellen und bei offensichtlichen sowie wiederholten Fehlbenutzungen überhaupt handeln zu können.
Für Besucherinnen und Besucher der Kirche ändert sich nichts. Der Parkplatz steht weiterhin für Gottesdienste, kirchliche Anlässe, Abdankungen, Hochzeiten, Taufen sowie weitere kirchliche Veranstaltungen zur Verfügung.
Die Kirchenpflege wird das gerichtliche Parkverbot mit Augenmass anwenden. Es ist nicht beabsichtigt, jede Widerhandlung konsequent zu verfolgen. Vielmehr soll das Instrument dort eingesetzt werden, wo der Parkplatz offensichtlich und regelmässig als privater Dauerparkplatz genutzt wird.
Unser Ziel ist nicht die Einschränkung der Nutzung durch berechtigte Besucherinnen und Besucher, sondern die langfristige Sicherstellung, dass die vorhandenen Parkplätze ihrem eigentlichen Zweck dienen.
Wir danken für das Verständnis.
Kirchenpflege der Kirchgemeinde am Rohrdorferberg
Stephan Schibli, Präsident der Kirchenpflege