Im Todesfall - Stetten

Wir müssen Abschied nehmen!
Sie sind vom Tode eines Angehörigen betroffen: Wir sprechen Ihnen unser herzlichstes Beileid aus. Die kirchliche Bestattungsfeier soll Ihnen eine Hilfe sein, Ihren Schmerz und Ihre Trauer zu tragen. Gerne sind wir bereit, Sie beim Abschied von der/dem Verstorbenen seelsorgerlich zu begleiten. Als erstes sollten Sie sich beim Zivilstandsamt der Gemeinde melden. Im Einvernehmen mit den Angehörigen und dem Pfarramt wird der Termin für die Bestattung und Bestattungsfeier festgelegt. Die Angehörigen mögen sich mit uns in Verbindung setzen. Bestattungsfeier und Bestattungen sind unentgeltliche Dienste unserer Kirche.

Dreissigster
Etwa 30 Tage nach dem Tod kann in einem Gottesdienst des verstorbenen Menschen gedacht werden.

Jahresgedächtnis
Ungefähr zur Zeit des Todestages treffen sich Angehörige jährlich zu einem Gottesdienst. Für diesen Brauch gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
In jedem Jahr neu wird der Termin rechtzeitig mit dem Pfarreisekretariat abgesprochen; Ein Hinweis im Pfarrblatt ist möglich.
Eine Jahrzeit-Stiftung für die Dauer von 10, 20 oder 25 Jahren wird abgeschlossen. Pro Jahr wird ein Gottesdienst gefeiert, im Pfarrblatt wird darauf hingewiesen.

Aus der Kirche ausgetreten?
Grundsätzlich ist ein solcher Entscheid auch über den Tod hinaus zu respektieren.
Falls die Angehörigen Mitglieder der Kirche sind und trotz des Austritts der verstorbenen Person eine kirchliche Bestattung wünschen, kann mit dem Pfarramt eine für alle Teile vertretbare Lösung gesucht werden.